Artikel aus der Buchhalterstube und der Mahnabteilung
Masseunzulänglichkeit § 208 InsO
Masseunzulänglichkeit ist ein Begriff des deutschen Insolvenzrechtes der den Zustand einer erneuten Insolvenz, und zwar für das nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens fortgeführte Unternehmen, definiert.Masseunzulänglichkeit bedeutet dass die, um Aus- und Absonderungsberechtigte Forderungen bereinigte Insolvenzmasse, nicht oder nicht mehr ausreicht um die Masseverbindlichkeiten bei Fälligkeit zu begleichen.