Artikel aus der Buchhalterstube und der Mahnabteilung
Deliktforderungen und ein Ansatz zur Bewertung
Deliktforderungen Definition und Einordnung
Deliktforderungen werden auch als Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung bezeichnet. Dass bedeutet, dem zivilrechtlichem Zahlungsanspruch ging eine Schadenersatzpflicht (§ 823 BGB) voraus. Dies kann z.B. bei Betrug oder Körperverletzung der Fall sein. Als Sonderform des Betruges ist an dieser Stelle der so genannte Eingehungsbetrug zu nennen bei welchem die Grenze einer bloßen vertraglichen Nichterfüllung überschritten wird. Die Delikteigenschaft kann in der Regel nur auf dem zivilrechtlichen Klageweg festgestellt werden.