Forderungskauf

Kauf einer Forderung; Fall des Rechtskaufs (§ 453 I Alt. 1 BGB). Der Kaufvertragist vom Verkäufer durch Abtretung der Forderung (Forderungsabtretung) zu erfüllen. Der Verkäufer haftet für rechtlichen Bestand der Forderung (Verität), nicht für Beitreibbarkeit (Bonität). Abweichende Vereinbarungen zulässig.

Factoring

Beim Factoring verkauft ein Unternehmen (Factoringnehmer) seine Forderungen (i.d.R. seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an ein Factoringunternehmen (Factor). Dabei handelt es in der Regel um einen laufenden Prozess. Factoring ist eine Finanzierungsalternative. Der Verkauf des gesamten bestehenden und zukünftigen Forderungsbestandes grenzt das Factoring vom Forderungsverkauf an ein Inkassounternehmen ab.