Informationen über Schuldner

Im vorliegenden Fall begehrte der Kläger einen erweiterten Auskunftsanspruch über die grundlegende Datenbasis des über ihn veröffentlichtem Score Wert. Das Landgericht Berlin (LG Berlin, 1.11.11, 6 O 479/10) sah dies ebenso und verurteilte die Auskunftei zur Offenlegung der Merkmale, welche in die Scoreberechnung einfließen und deren Gewichtung. Die Richter gaben damit dem Begehren des Klägers statt, Kontrolle über die Einstufung in die entsprechenden Vergleichsgruppe zu erlangen.

Ein Kreditscore ist ein Zahlenwert auf Basis einer statistischen Analyse, der die Kreditwürdigkeit einer Person repräsentiert. Mit Kreditscoring versuchen Unternehmen die Kreditwürdigkeit von Kunden oder Partnerunternehmen nach einem vorgegebenen Verfahren mehr oder weniger automatisiert zu ermitteln (Quelle: Wikipedia). Die rechtlichen Grundlagen des Scorings regelt § 28 b des Bundesdatenschutzgesetzes.