Delkredere

Unter Delkredere (von ital. del credere „des Glaubens“) versteht man allgemein das Risiko eines Forderungsausfalls und speziell im Handelsrecht eine besondere Art des Garantievertrages, die bei Handelsvertretern und Kommissionären vorkommt. Der Kommissionär übernimmt gegenüber dem Kommittenten (und der Handelsvertreter gegenüber seinem Geschäftsherrn) die ihm obliegende unmittelbare persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten des Vertragspartners aus dem von ihm abgeschlossenen Geschäft in Form der Gewährleistung für den Eingang der Forderung.