Normale, gesunde Forderungen.
Es handelt sich um Forderungen die (scheinbar) keine Ausfälle erwarten lassen. Die Zahlungen erfolgen innerhalb der vereinbaren Zahlungsziele. Sie entsprechen dem am Bilanzstichtag besehenden Forderungsbestand, abzüglich der uneinbringlichen und dubiosen Forderungen.
Das dennoch vorhandene und nicht direkt zuordenbare latente Ausfallrisiko wird im Rahmen der Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Dabei wird, unter Berücksichtigung von Vorjahreswerten, ein pauschaler Wertberichtigungssatz ermittelt.
Siehe: Pauschalwertberichtigung
Zweifelhafte Forderungen
Zweifelhafte Forderungen liegen im wesentlichen vor wenn dem Unternehmer Informationen bekannt werden die einen, zumindest teilweisen, Ausfall der Forderung für Warscheinlich erscheinen lassen. Zweifelhaft Forderungen müssen teilweise abgeschrieben (direkte Abschreibung) werden, oder es muss ein entsprechender Wertberichtigungsposten (indirekte Abschreibung) gebildet werden.
Uneinbringliche Forderungen
Uneinbringliche Forderungen sind Forderungen die verloren sind oder für verloren gehalten werden dürfen.