Auskünfe über Schuldner

Auskünfte und Informationen, in aller Regel über Kreditkunden, sind für und im Forderungsmanagement extenziell wichtig. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Informationen, die der Kreditentscheidung im weitesten Sinne zugrunde liegen und solchen, die dem Forderungseinzug bzw. der Realisierung der Forderung dienen.

Mit der Qualität erstgenannter Auskünfte in Verbindung mit einer professionellen Abwicklung des Entscheidungsprozesses über zu gewährende Kredite oder Darlehen steigt oder fällt die Tätigkeit im aktiven Forderungseinzug bzw. in der Langzeitüberwachung der Schuldner.

Folgende Auskünfte sind dabei unerlässlich:

Bei einem Unternehmen:

  • Informationen über die Rechtsform, die Gesellschafter und die genaue Firmierung sind ebenso wichtig wie,
  • Angaben zum Sitz des Unternehmens und der bevollmächtigten Vertreter
  • Weiterführend Ihre Beteiligungen, Immobilien und Bankverbindungen sowie,
  • Eine Beurteilung der finanziellen Lage

Bei einer Privatperson:

  • Alter und Familienstand
  • Beruf, Tätigkeit
  • Soziales Umfeld

Als Informationsquellen können genutzt werden:

  • Der zukünftige Kunde im Dialog oder durch eine Selbstauskunft
  • Die Angaben auf Handelsbriefen
  • Angaben im Impressum der Internetpräsens
  • Sofern es sich nicht um Neukunden handelt, die eigne Analyse des Zahlungsverhaltens
  • Angaben in den sozialen Medien (Xing, Facebook, Stayfriends usw.)[nbsp]
  • Das Handelsregister, der elektronische Bundesanzeiger das örtliche Gewerbeamt
  • Auskunfteien/Wirtschaftsinformationsdienste
  • Die Hausbank im Rahmen einer Bankauskunft
  • Das Grundbuchamt bei berechtigtem Interesse (Aufschluss über Eigentumsverhältnisse und/oder Grundstücksbelastungen)

In der Phase des aktiven Forderungseinzuges, in der die Realisierung der gefährdeten Forderung im Mittelpunkt steht, müssen insbesondere, um effektive Vollstreckungshandlungen zu gewährleisten, erweiterte Auskünfte beschafft werden. Diese können sein:

  • Auskünfte aus Schuldnerregistern, Einwohnermeldeämtern
  • Telefonische Informationen von Nachtbarn, getrennten Ehepartnern u. a.
  • Auskünfte über Insolvenzverfahren (www.insolvenzbekanntmachungen.de)
  • Informationen über die Registrierungsstellen der Domains (www.denic.de)
  • Informationen vom Treuhändler/Insolvenzverwalter in einer möglichen Wohlverhaltenphase (eventuelle Ansatzpunkte über Obliegenheitsverletzungen)

Auskünfte und Informationsbeschaffung sind in allen Bereichen des Forderungsmanagements von erheblicher Bedeutung. Die hier aufgezeigten Quellen erheben keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit.