Abweisung mangels Masse
Platzieren Sie hier Ihre eigenen Texte und Bilder. Bearbeiten Sie diesen Text einfach durch einen Doppelklick.Abweisung mangels Masse Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird vom Insolvenzgericht mangels Masse abgewiesen, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu begleichen und dem Schuldner die Stundung der Verfahrenskosten nicht bewilligt wird. Eine Stundung der Verfahrenskosten ist nur bei natürlichen Personen möglich, die Restschuldbefreiung beantragt haben.